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Heilpraktiker Physiotherapie

Die beschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Physiotherapie) nach §1 Abs 1 HeilprG (sektoraler Heilpraktiker) ermöglicht es uns, unabhängig von der ärztlichen Verordnung (also ohne Rezept) Patienten im physiotherapeutischen Bereich zu behandeln und diese privat abzurechnen.

Diese Art von Direktzugang eröffnet uns zahlreiche Möglichkeiten und Vorteile bei der Auswahl einer individuellen Behandlungsform. 

Aufgrund der Zulassung durch das Gesundheitsamt zur Führung der Bezeichnung Sektoraler Heilpraktiker ist es uns möglich eigenständig Diagnosen zu erstellen und über die entsprechende Therapieform und Dauer eigenständig zu entscheiden. Für den Patienten liegt zudem der Vorteil vor, dass zwischen dem Erstauftreten der Beschwerden oder einer Erkrankung und dem Therapiebeginn nicht zu viel Zeit vergeht, da der Gang zum Arzt hiermit überflüssig ist. 

Behandlungskosten 

Es existiert eine Möglichkeit der Abrechnung über die private Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Tarif oder dem Vertrag, der zwischen dem Patienten und der Krankenversicherung geschlossen wurde. 

Gern geben wir Ihnen telefonisch oder direkt vor Ort in einer unserer Einrichtungen hierzu nähere Informationen. Auch in unseren FAQs finden Sie einige nützliche Informationen zu diesem Thema. 

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